Rufdienst-Ampel
Werktags-Rufbereitschaft · TVöD-K / Krankenhaus · Version 0.1
Feste Ausgangslage
Annahme: 30 Minuten Pause im Regeldienst. Rufdienst-Einsätze bitte einschließlich arbeitszeitrechtlich relevanter Wegezeiten erfassen.
Folgedienst
Einsätze in der Rufbereitschaft
Beginn = Beginn der Inanspruchnahme; Ende = Ende der Arbeitsleistung einschließlich notwendiger Wegezeit. Überlappende Einträge werden automatisch zusammengeführt.
Die Berechnung bildet die Werktags-Konstellation 07:30–16:00 mit 8 Stunden tatsächlicher Arbeit ab. Berücksichtigt werden insbesondere § 5 Abs. 3 ArbZG (Krankenhaus-Rufbereitschaft, mindestens 5,5 Stunden ununterbrochene Ruhe bei zulässiger Verkürzung) und § 7 Abs. 9 ArbZG (bei mehr als 12 Stunden täglicher Arbeitszeit anschließend mindestens 11 Stunden Ruhe). Die aktuelle TVöD-K-Fassung lässt eine Überschreitung der 10-Stunden-Grenze durch tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft zu.
Die Ampel beantwortet nur: „Darf der geplante Folgedienst zu diesem Zeitpunkt beginnen?“ Sie prüft noch nicht die vollständige Arbeitszeit des anschließenden Tages, den 48-Stunden-Durchschnitt, den später erforderlichen Ausgleich verkürzter Ruhezeiten oder besondere Notfalltatbestände.
Quellen: § 5 ArbZG, § 7 ArbZG, KomNet NRW. Dieses Tool ist eine interne Entscheidungshilfe und ersetzt keine verbindliche arbeitsrechtliche Prüfung.